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Das neue Solarspitzengesetz

Am 25. Februar 2025 trat in Deutschland das sogenannte “Solarspitzengesetz” in Kraft, offiziell bekannt als “Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen”. Dieses Gesetz bringt bedeutende Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit sich und zielt darauf ab, die Netzstabilität zu erhöhen sowie die Integration erneuerbarer Energien zu optimieren.

Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Einspeisevergütung: Betreiber von PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, erhalten keine Vergütung mehr, wenn an der Strombörse negative Preise herrschen. Negative Strompreise entstehen, wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt, was besonders an sonnigen Tagen mit hoher Solarstromproduktion vorkommt. Im Jahr 2024 gab es etwa 457 Stunden mit negativen Strompreisen, was rund 5,2 Prozent des Jahres entspricht.

Um die finanziellen Einbußen für Anlagenbetreiber abzumildern, sieht das Gesetz vor, dass die Stunden ohne Vergütung an das Ende der regulären 20-jährigen Förderperiode angehängt werden. Somit können die entgangenen Vergütungsstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind kleinere Anlagen mit einer installierten Leistung unter 2 kWp sowie Anlagen zwischen 2 und 100 kWp, sofern noch kein Smart Meter installiert ist.

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Leistungsbegrenzung ohne intelligente Messsysteme

Das Gesetz führt zudem eine Leistungsbegrenzung für neue PV-Anlagen ein, die keine Steuerungstechnik besitzen. Solche Anlagen dürfen zunächst nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen, solange keine Steuerbox installiert ist. Diese Maßnahme soll Netzüberlastungen durch unkontrollierte Einspeisespitzen verhindern.

Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme

Ein weiterer Aspekt des Solarspitzengesetzes ist die Beschleunigung des Einbaus intelligenter Messsysteme, sogenannter Smart Meter. Diese ermöglichen eine flexible Anpassung der Einspeisung an die aktuelle Netzlast und tragen zur Digitalisierung der Energiewende bei. Allerdings warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor möglichen Sicherheitsrisiken, insbesondere wenn Steuergeräte zentral gesteuert werden können und Hersteller aus Ländern wie China direkten Zugriff auf diese Geräte haben.

Chancen durch Eigenverbrauch und Speicherlösungen

Trotz der potenziellen Einbußen bietet das Solarspitzengesetz auch Chancen für Anlagenbetreiber. Der Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen macht den Eigenverbrauch oder die Speicherung des selbst produzierten Stroms attraktiver. In Kombination mit einem Stromspeicher führt selbst die 60-prozentige Leistungsbegrenzung in der Regel nicht zu Einbußen im Gesamtertrag. Mit dem West Energy Manager, dem Energiemanagementsystem von West Solar können die Zeiten ohne Einspeisevergütung überbrückte werden. Die Ladezeit des Speicher wird durch eine intelligente Steuerung auf diese Zeit verschoben.

Fazit

Das Solarspitzengesetz 2025 stellt eine bedeutende Veränderung für die Photovoltaikbranche in Deutschland dar. Es fordert Anlagenbetreiber dazu auf, ihre Strategien anzupassen und verstärkt auf Eigenverbrauch, Speicherlösungen und intelligente Steuerungen zu setzen. Langfristig trägt das Gesetz dazu bei, die Integration erneuerbarer Energien in das Stromsystem zu verbessern und die Netzstabilität zu erhöhen. Dennoch sollten Betreiber die neuen Regelungen sorgfältig prüfen und ihre Anlagen entsprechend optimieren, um weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können.

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